Das Datenschutzgesetz ermöglicht den Unternehmen die Selbstregulierung. Wenn sie eine Datenschutzberaterin oder einen Datenschutzberater ernennen und dem EDÖB melden, profitieren sie von Erleichterungen bei der Datenschutz-Folgenabschätzung.
Position und Person der Datenschutzberaterin oder des Datenschutzberaters müssen jedoch gewissen Kriterien genügen. Die Datenschutzberaterin oder der Datenschutzberater überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften innerhalb eines Unternehmens und berät den Verantwortlichen in Datenschutzbelangen.
Kybera erbringt folgende Arbeiten für Sie.
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Tätigkeit eines Datenschutzberater gemäss Art. 10 DSG und somit Entbindung von der Konsultation des EDÖB bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (NDSG)
Unterstützung und Begleitung von Projekten im Bereich Datenschutz
Begleitung bei Datenschutzverletzungen
Beratung und Unterstützung bei der rechtskonformen und praxisnaher Umsetzung des Datenschutzes und der TOM's (Technische und organisatorische Massnahmen)
Ausbildung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden
Durchführung von jährlichen Audits
Ferienvertretungen
Kybera ist der Spezialist, in der Schweiz, für den Helthcare Bereich und die darin vorkommenden "besonders schützenswerte Personendaten".
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