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Datensicherheitsbeauftragter
Um die Datensicherheit nach dem neuen Schweizerischen DSG zu erfüllen, müssen viele Prozesse und Dokumente erstellt oder angepasst werden. Das neue Datenschutzgesetz, gültig seit dem 1. September 2023 trat, ohne übergangsfristen, in Kraft.
Die Firma haftet nicht mehr direkt, sondern die verantwortliche natürliche Person (Datenschutzverantwortliche:r) oder die natürliche Person, die vorsätzliche das DSG verletz hat, bis zu max. 250'000 CHF.
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Aus Kostengründen macht eine externe Beauftragung oft Sinn.
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