Kybera und der NCSC schützen die Gemeinde vor Cyberbedrohungen
- Marco Brügger
- 2. Juni 2022
- 1 Min. Lesezeit
Durch unsere Kernkompetenzen können wir eine Cyber Organisation und die dazu gehörigen Schutzmassnahmen tief in die ICT definieren und umsetzten.
Der Nachrichtendienst des Bundes hält in seinem Lagebericht von 20191 fest, dass auch die öffentliche Verwaltung Ziel von Cyberangriffen sei. Von der Gemeindeverwaltung bis hin zur Stromversorgung – es kann alle treffen. Dabei kann zum Beispiel die Website offline gehen, aber auch das gesamte Netzwerk betroffen sein. Nebst finanziellen Schäden gelangen in manchen Fällen vertrauliche Informationen in falsche Hände – dies mit gravierenden Folgen: Verlust von Daten, Ausfall von Systemen, haftpflichtrechtliche Ansprüche aufgrund einer Datenschutzverletzung oder Reputationsschaden sind einige Beispiele.
Wir weisen immer wieder gerne auf die Einführung, des neuen Datenschutzgesetztes, das am 1.9.2023 ohne Übergangsfrist zu tragen kommt, hin.
Wir freuen uns auf die Gemeinden die dies, mit uns Umsetzten wollen.

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