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Datensicherheitsbeauftragter
Um die Datensicherheit nach dem neuen Schweizerischen DSG zu erfüllen, müssen viele Prozesse und Dokumente erstellt oder angepasst werden. Das neue Datenschutzgesetz ab 2022 wird ohne übergangsfristen eingeführt. Die Firma haftet nicht mehr direkt, sondern die definierte Person im Unternehmen
und das bis zu 250'000 CHF.
Aus Kostengründen macht eine externe Beauftragung oft Sinn.
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